Willkommen zu Ihrem Island-Roadtrip!
Bevor Sie sich mit den nachstehenden formellen rechtlichen Mietbestimmungen befassen, möchten wir Ihnen unsere einfache „Goldene Regel“ für die Erkundung Islands mit einem Wohnmobil vorstellen:
„Bitte behandeln Sie dieses Fahrzeug so, als wäre es Ihr eigenes.“
Wenn Sie ein Auto besitzen, achten Sie natürlich darauf, es zu schützen. Wir möchten, dass Sie Ihre Reise sicher genießen können. Deshalb bitten wir Sie, verantwortungsbewusst zu fahren, die Geschwindigkeit zu drosseln und sich vorzustellen, Sie würden mit einem vollen Wasserglas im Getränkehalter navigieren. Wenn Sie so sanft fahren, dass kein Tropfen verschüttet wird, fahren Sie perfekt für das Gelände in Island!
Wir bitten Sie lediglich darum, das Fahrzeug in demselben grundsätzlichen Zustand an uns zurückzugeben, in dem Sie es erhalten haben – unter Berücksichtigung der normalen, zu erwartenden Abnutzungserscheinungen, die bei einem schönen Urlaub entstehen. Wenn Sie Ihr Wohnmobil pfleglich behandeln, gewährleisten Sie eine reibungslose Rückgabe und schonen Ihr Reisebudget.
CDW verständlich erklärt: So funktionieren unsere Versicherungspakete
Eine CDW (Collision Damage Waiver) ist keine herkömmliche Versicherung – es handelt sich um eine formelle Vereinbarung, in der wir auf unser gesetzliches Recht verzichten, Ihnen die vollen Kosten für unfallbedingte Fahrzeugschäden in Rechnung zu stellen, und Ihre maximale finanzielle Selbstbeteiligung auf einen festgelegten Betrag in Euro (€) (Ihre Selbstbeteiligung) begrenzen.
Ein Insider-Hinweis zu unserem SUPER-Versicherungsschutz:
Herkömmliche Versicherungsgesellschaften bieten für Spezial-Wohnmobile keine echte Selbstbeteiligungsstufe von „0 €“ an. Da wir der Überzeugung sind, dass unsere Reisenden unterwegs absolute Sorglosigkeit verdienen, versichert Camper Iceland die SUPER-Stufe vollständig auf eigenes Risiko.
Genau wie bei herkömmlichen gewerblichen Versicherungsmodellen funktioniert dieses System als gemeinschaftlicher Fonds: Die Prämieneinzahlungen unserer zahlreichen umsichtigen Reisenden finanzieren direkt die Kosten für die Instandsetzung der Fahrzeuge jener wenigen, die unvorhergesehene Unfallschäden erleiden. Durch die Wahl eines Prämien-Schutzpakets werden Sie Teil dieses gegenseitigen Sicherheitsnetzes, das Sie vor unerwarteten finanziellen Verpflichtungen schützt, sodass Sie sich ganz auf die Schönheit Islands konzentrieren können.
Unfälle und Haftung: Wer kommt für welche Kosten auf?
Sich im Versicherungswesen zurechtzufinden, kann verwirrend sein, insbesondere in einem fremden Land. Um vollständige Transparenz zu gewährleisten, erfahren Sie hier genau, wie die Schuldfrage und die Schadenskosten geregelt werden, wenn Sie in einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug verwickelt sind:
Szenario 1: Sie sind an einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug schuld
- Das andere Fahrzeug: Unsere obligatorische Haftpflichtversicherung deckt den Schaden ab, den Sie am Fahrzeug der anderen Person verursacht haben (vorbehaltlich einer Selbstbeteiligung von 250 € pro Schadensfall).
- Ihr Wohnmobil: Schäden an Ihrem Mietfahrzeug sind durch Ihr Kasko-Paket (CDW) abgedeckt. Sie zahlen lediglich bis zur Höhe des maximalen Selbstbehalts der von Ihnen gewählten Stufe (3.200 €, 2.400 €, 1.800 € oder 0 €).
Szenario 2: Ein anderer Fahrer fährt Ihr Wohnmobil an
- Die Regelung: Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung des anderen Fahrers ist gesetzlich verpflichtet, die Reparaturkosten für unser Wohnmobil zu übernehmen.
Szenario 3: Gemeinsames Verschulden (Die versicherungsrechtliche Beurteilung)
- Manchmal begutachten unabhängige Versicherungssachverständige einen Unfall und stellen fest, dass beide Fahrer zu einem bestimmten Prozentsatz die Schuld tragen (z. B. eine 50:50-Aufteilung).
- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Haftungsverteilungen von offiziellen, unabhängigen Schadensregulierern auf der Grundlage der isländischen Straßenverkehrsordnung festgelegt werden. Camper Iceland ist an deren endgültige prozentuale Feststellungen gebunden, und wir können diese Haftungsverteilungen nicht ändern, ohne ein formelles, kostspieliges Gerichtsverfahren einzuleiten. Ihr endgültiger Rechnungsbetrag wird die genaue prozentuale Haftungsverteilung widerspiegeln, die von den Versicherern festgelegt wurde.

Camper Island Mietbedingungen
1. Kundenbetreuung
1.1 Reisebüro - Verkauf
Wenn Sie direkt bei Camper Iceland ehf gebucht haben, kontaktieren Sie uns bitte unter info@camper.is. Wenn Sie über eine unserer vielen Agenturen auf der ganzen Welt gebucht haben, wenden Sie sich bitte an diese, wenn Sie Fragen zur Buchung haben. Der Vermieter kann nicht für fehlerhafte Angaben von Drittunternehmen wie Reisebüros oder Reiseveranstaltern haftbar gemacht werden.
1.2 Rental Station - Camper Iceland ehf
Camper Iceland ehf ist für die Wartung des Fahrzeugs vor Ort verantwortlich. Das Team wird Sie begrüßen und eine entsprechende Ausbildung am Fahrzeug durchführen. Der Vermieter kann Anweisungen zur Nutzung des Fahrzeugs erteilen, insbesondere hinsichtlich der Funktionen von Wohnmobilen, Wohnwagen und Campern. Der Vermieter übernimmt jedoch keinerlei Verantwortung für die Handlungen des Mieters.
2. Regeln für die Mietdauer
Die Parameter für die Mindestmietdauer werden während des Buchungsvorgangs festgelegt und können saisonalen Schwankungen unterliegen. Die Berechnung der operativen Miettage erfolgt ausschließlich auf der Grundlage von Tagessätzen.
2.1 Berechnungen anhand des Kilometerstands
Die Anzahl der Kilometer (km), die das Fahrzeug während der Laufzeit dieses Leasingvertrags zurücklegt, wird anhand des vom Hersteller mitgelieferten normalen Kilometerzählers ermittelt. Der Leasingnehmer hat den Leasinggeber unverzüglich zu benachrichtigen, falls der Kilometerzähler während der Laufzeit des Leasingvertrags defekt ist oder nicht mehr funktioniert. Kilometerstände in Meilen werden bei Rückgabe in Kilometer umgerechnet (1 Meile = 1,6 km). Der Leasingnehmer hat sich zu vergewissern, welche Art von Kilometerzähler im Fahrzeug verbaut ist (Kilometer oder Meilen).
3. Extras & Treiber
Online-Check-in, Schritt B: Extras und zusätzliche Ausrüstung3.1 Vorschriften für zusätzliche Fahrer
Alle Reservierungen müssen auf den Namen des Hauptfahrers lauten. Der Hauptfahrer muss zum Zeitpunkt der Anmietung anwesend sein und Inhaber der Hauptkreditkarte sein. Weitere Fahrer können gegen eine zusätzliche Gebühr registriert werden. Alle Fahrer müssen zum Zeitpunkt der Anmietung im Mietvertrag eingetragen sein, damit sie versichert sind. Nur die auf der ersten Seite dieses Vertrags als Fahrer genannten Personen sind berechtigt, das Fahrzeug zu führen.
3.2 Haftung und Pflege von zusätzlichen Artikeln
Der Mieter ist für alle Extras und Gegenstände verantwortlich, die im Rahmen dieses Mietvertrags bereitgestellt werden, einschließlich deren Nutzung (z. B. Campingausrüstung, mietbare Extras oder sonstige bewegliche Teile, die zum Fahrzeug gehören). Der Mieter verpflichtet sich, alle Extras in demselben Zustand, in dem er sie erhalten hat, an den Rückgabeort zurückzugeben, mit Ausnahme der normalen Abnutzung.
Für vermietbare Extras wie GPS-Geräte, Karten, Sicherheitssitze, GSM-Telefone, GSM-/Datenverbindungen oder Ähnliches werden keine Gewährleistungen übernommen. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für die Nutzung von Extras oder Gegenständen. Sollte der Mieter ein Extra nicht zurückgeben oder beschädigen, wird der entsprechende Betrag gemäß der Preisliste des Vermieters direkt von der autorisierten Zahlungskarte abgebucht.
4. Gepäckaufbewahrung
Unsere Kunden können die Gepäckstücke in der Mietstation deponieren. Diese Option ist kostenlos und ist seit vielen Jahren beliebt. Nachdem Sie Ihr Gepäck umgepackt haben bitten Sie einen Mitarbeiter der Rezeption, sich um das Aufbewahrungsgepäck zu kümmern.
5. GPS-Ortung
Das Fahrzeug kann mit einem GPS-Sicherheitsgerät ausgestattet werden. Die GPS-Ortungseinheit ist ein Gerät, das GPS verwendet, um den genauen Standort eines Fahrzeugs zu bestimmen und die Position aufzuzeichnen. Im Falle eines schweren Unfalls - wie Überschlag - wird das Gerät die nationale Notrufnummer (112) anrufen und automatisch Ihre aktuelle Position bekannt geben.
6. Umweltgebühr und Abfallwirtschaft
Für alle Anmietungen fällt eine Umweltgebühr in Höhe von 15 € an. Die Entsorgung von Abwasser, Grau- und Schwarzwasser erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters und darf ausschließlich an dafür zugelassenen Stellen erfolgen. Sollte dem Vermieter aufgrund von Vermüllung oder unsachgemäßer Entsorgung durch den Mieter Kosten entstehen, werden diese ohne vorherige Ankündigung der Kreditkarte des Mieters belastet, zuzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 €.
7. Abholung / Abgabe / Öffnungszeiten / Shuttle
7.1 Standort
Abhol- und Rückgabeort Camper Island, ca. 7 km vom internationalen Flughafen Keflavik entfernt. Adresse: Klettatröð 15, 262 Keflavík (Ásbrú).
7.2 Vorbereitungspflichten
Bitte überprüfen Sie Ihr Fahrzeug und dessen Ausstattung, bevor Sie die Mietstation verlassen. Der Vermieter stellt auf seiner Website Informationen zum Autofahren in Island zur Verfügung. Der Mieter verpflichtet sich, sich die Videos anzusehen und die Informationen vor der Abfahrt zu lesen. Insbesondere Verkehrszeichen, Tiere auf der Straße, Wind- und Wetterwarnungen sowie das Fahren abseits der Straße (illegal) müssen sorgfältig beachtet werden.
7.3 Transfer / Shuttle / Taxi Arrangements
AKTUALISIERTE REVISION- Shuttle-Service zum/vom internationalen Flughafen Keflavík (KEF).
- Shuttle-Service zu/von lokalen Hotels und Gästehäusern in der Umgebung von Keflavík / Reykjanesbær.
So bestellen Sie Ihren Shuttle-Abholservice: Nachdem Sie am internationalen Flughafen Keflavík (KEF) angekommen sind und Ihr Gepäck abgeholt haben oder wenn Sie ausgecheckt haben und in der Lobby Ihres Hotels vor Ort bereitstehen, rufen Sie bitte unsere Mietstation direkt unter der Nummer +354 860 1006 an. Unser Team wird Ihre Angaben überprüfen und unseren Shuttle-Fahrer umgehend entsenden.
Andere Orte (z.B. Reykjavík Stadt): Für Orte außerhalb der unmittelbaren lokalen Shuttle-Zone ist das Taxi die effizienteste Transportmöglichkeit. Wir empfehlen offiziell unseren Transitpartner Aðalstöðin (Airport Taxi) unter Telefon +354 420-1212 oder per E-Mail an pantanir@airporttaxi.is. Geben Sie unbedingt an, dass Sie mit Camper Iceland reisen, um sicherzustellen, dass unsere maßgeschneiderten Pauschalvereinbarungen für Ihr Reiseziel gelten.
7.4 Öffnungszeiten
Wir bieten unseren Service an allen Tagen (einschließlich Feiertagen) an. Abholung täglich von 09:00 bis 17:00 Uhr. Rückgabe täglich von 09:00 bis 16:00 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten fällt eine Gebühr an. Damit der Vermieter das Fahrzeug bei der Rückgabe überprüfen kann, muss der Mieter das Fahrzeug während der Bürozeiten zurückgeben.
8. Rückgabe des Fahrzeugs
Online-Check-in, Schritt F: Fahrzeugrückgabe und vorgeschriebene Reinigung8.1 Rahmenbedingungen für die Abgabe und Sprechzeiten
Das Fahrzeug wird an unserer Station an derselben Stelle zurückgegeben, an der es abgeholt wurde. Die Rückgabe dauert 20 bis 30 Minuten. Bei eventuellen Problemen kann es länger dauern. Entscheidet sich der Mieter dafür, das Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten (einschließlich „Easy Drop-off“) zurückzugeben, oder verlässt er den Standort, bevor die Autovermietung das Fahrzeug überprüft hat, geschieht dies auf eigenes Risiko, und er bleibt für den Zustand des Fahrzeugs verantwortlich, bis ein Mitarbeiter der Autovermietung es begutachtet hat.
8.2 Terminvereinbarung für die Begutachtung eines beschädigten Fahrzeugs
Weist das Fahrzeug einen Schaden auf, muss der Mieter den Vermieter darüber informieren, und der Rückgabetermin muss auf einen Werktag (Montag bis Freitag, 10:00–16:00 Uhr) verschoben werden, damit eine technische Schadensbegutachtung durchgeführt werden kann. Wird ein beschädigtes Fahrzeug außerhalb dieser Zeiten zurückgegeben, wird der gesamte Selbstbehalt auf Ihrer Karte einbehalten, bis eine fachgerechte Begutachtung abgeschlossen werden kann.
8.3 Verbindliche Reinigungsstandards und Betankung
Mit dem Check-in erkennt der Mieter die folgenden eindeutigen Rückgabeverpflichtungen uneingeschränkt an:
- A. Zustand des Zubehörs: Das gesamte mitgelieferte Zubehör (einschließlich Reifen und Werkzeuge) muss in demselben Zustand zurückgegeben werden, wie er im Fahrzeugzustandsbericht (VCR) angegeben ist, abgesehen von normalem, durch den Gebrauch bedingtem Verschleiß.
- B. Allgemeine Reinigungsgebühr: Das Fahrzeug muss sowohl außen als auch innen sauber sein; andernfalls wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 300 € fällig. Der gesamte Müll muss entsorgt und die Oberflächen abgewischt werden.
- C. Persönliche Gegenstände: Stellen Sie sicher, dass alle persönlichen Gegenstände vor Beginn der Inspektion vollständig entfernt wurden.
- D. Reinigung der Toilettenkassette: Das Fahrzeug muss mit einer sauberen Toilette und entleerter Kassette zurückgegeben werden; andernfalls wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 300 € fällig. Sollten sowohl die allgemeinen Reinigungsvorschriften als auch die Anforderungen an den Zustand der Toilette nicht erfüllt sein, fallen Reinigungsgebühren in Höhe von insgesamt 600 € an. Sie können die Reinigungsmängel auf Wunsch vor Ort noch vor der offiziellen Rückgabe selbst beheben, sofern die Zeit dies zulässt.
- E. Regelung zum vollen Kraftstofftank: Das Fahrzeug muss mit vollem Kraftstofftank zurückgegeben werden. Fehlender Kraftstoff wird als leerer Tank in Rechnung gestellt, unabhängig vom aktuellen Füllstand bei der Ankunft.
Reklamationen und Ansprüche, von denen der Vermieter zum Zeitpunkt des Mietbeginns Kenntnis hatte, müssen spätestens bei der Rückgabe des Fahrzeugs geltend gemacht werden. Der Mieter ist dafür verantwortlich, einen Termin mit dem Vermieter zu vereinbaren, um alle Fälle zu klären.
9. Reservierungen, Änderungen und Umbuchungen
Online-Check-in, Schritt G: Allgemeine Bestimmungen des MietvertragsOur vehicles can be booked on our webpage or by contacting our sales team. Our system allows you to add extras at any time by accessing it online. Ergänzungen und Änderungen der Bedingungen und Bestimmungen dieses Mietvertrags bedürfen der Schriftform.
9.1 Fahrzeug-Kategorien & Modell-Substitutionen
Alle Buchungen werden nach Fahrzeugkategorie garantiert (z.B. 4x4 Camper, Mittleres Wohnmobil, Großes Wohnmobil) und nicht nach spezifischer Fahrzeugmarke, Modell, Grundrisskonfiguration oder Bauweise. Camper Iceland behält sich das Recht vor, im Falle unerwarteter Flottenanpassungen, globaler logistischer Änderungen, Sicherheitsrückrufe oder Einschränkungen bei der Abfertigung Fahrzeuge durch alternative Modelle einer ähnlichen oder höherwertigen Kategorie zu ersetzen.
Der Vermieter wird sich nach Kräften bemühen, dem Kunden das gewünschte Modell zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Modelle gleicher oder höherer Ausstattungsstufe anzubieten. Sollte ein Modell niedrigerer Ausstattungsstufe angeboten und angenommen werden, beschränkt sich die Haftung auf die Erstattung der Preisdifferenz zwischen dem bezahlten Modell und dem tatsächlich übernommenen Modell.
10. Verlängerung der Miete
Die Verlängerung eines laufenden Mietvertrags hängt von der Verfügbarkeit des Fahrzeugs ab und bedarf der formellen Genehmigung durch den Serviceschalter der Station. Gibt der Mieter das Fahrzeug nicht zu dem in diesem Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt zurück oder erklärt er nicht seine Absicht, den Mietvertrag zu verlängern, sind der Vermieter oder die Polizei berechtigt, das Fahrzeug ohne weitere Ankündigung und auf Kosten des Mieters wieder in Besitz zu nehmen. Die Verlängerung des Mietvertrags hängt von der Zustimmung des Vermieters ab. Gibt der Mieter das Fahrzeug erst nach Ablauf des Mietvertrags zurück, fallen eine Mietgebühr oder eine Gebühr für die Überschreitung der Mietzeit an.
11. Vorzeitige Rückgabepolitik
Für vorzeitige Rückgaben, verspätete Abholungen oder nicht genutzte Meilen (Kilometer), nicht verbrauchtes Propangas, nicht genutzte Extras oder sonstige nicht genutzte Leistungen werden keine Rückerstattungen gewährt. Bei Fahrzeugen, die vor dem geplanten Ablaufdatum zurückgegeben werden, besteht kein Anspruch auf Teilrückerstattungen oder Gutschriften für nicht genutzte Miettage.
12. Stornierungen
Bis 50 Tage vor Mietbeginn 20% mit einem Mindestbetrag von € 200. Zwischen 49 und 15 Tagen vor Mietbeginn 50%. Weniger als 15 Tage vorher oder bei Nichterscheinen 100% des Mietpreises.
13. No-Show-Richtlinien
Wird der Camper nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitfensters abgeholt, ohne dass eine Benachrichtigung erfolgt, wird die Reservierung storniert und der Buchungswert verfällt zu 100%.
14. Gebühren für Kraftstoff und Reinigung
Die Fahrzeuge müssen sauber und mit vollem Tank zurückgegeben werden. Fehlt bei der Rückgabe Kraftstoff, wird dies wie ein leerer Tank in Rechnung gestellt. Es werden keine Garantien hinsichtlich des Kraftstoffverbrauchs und des Tankvolumens gegeben, und wir übernehmen keine Haftung für den Kraftstoffverbrauch. Alle Benzin- und Propangasbetankungen während der Reise gehen zu Lasten des Kunden. Die Verwendung des falschen Kraftstoffs oder das Einfüllen von Kraftstoff in das Wassersystem führt zu schweren Schäden und wird in voller Höhe in Rechnung gestellt.
15. Richtlinien zu Kreditkarten und Verstößen
Online-Check-in, Schritt a: KreditkartenautorisierungNo rentals can take place without the main driver having a major credit card present. Die Karte muss bis mindestens einen Monat nach der geplanten Rückgabe des Fahrzeugs gültig sein. Vorausbezahlte Karten werden nicht akzeptiert. Mit der elektronischen Unterschrift ermächtigt der Mieter das Unternehmen, eine vorübergehende Autorisierungssperre (Reservierung) auf der Kreditkarte vorzunehmen, die dem gewählten Versicherungspaket entspricht, in dem Bewusstsein, dass diese Beträge während der Mietdauer von der Bank gesperrt werden.
Der Mieter ermächtigt das Unternehmen ausdrücklich, die hinterlegte Kreditkarte mit sämtlichen Kosten zu belasten, die während der Mietdauer anfallen oder sich daraus ergeben. Der Mieter haftet für alle Parkuhrgebühren, Tunnelgebühren und Bußgelder wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Bußgelder werden der angegebenen Kreditkarte ohne vorherige Ankündigung zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 25 € belastet. Diese Abbuchungen erfolgen automatisch und ohne weitere vorherige Benachrichtigung.
16. Kautionen und Fahrzeugrückholungen
Bei der Fahrzeugübergabe wird die Kreditkarte des Fahrers mit einer standardmäßigen Versicherungsgenehmigung belastet. Dieser Vorbehalt wird aufgehoben, sobald Sie das Fahrzeug sicher und ohne Schäden zurückgeben. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter auf Verlangen eine Kaution in Höhe der geschätzten Kosten für die Anmietung des Fahrzeugs zu zahlen.
Der Mieter haftet für sämtliche Kosten, die dem Vermieter entstehen, wenn dieser das Fahrzeug zu seinem Betriebsgelände zurückbringen muss, falls es an einem Ort unbeaufsichtigt zurückgelassen wurde, und zwar unabhängig vom Zustand des Fahrzeugs, der Straßenverhältnisse oder der Witterung.
17. Altersanforderungen
Die Anforderungen an das Mindestalter variieren je nach Fahrzeugklassifizierung und Maßstab. Detaillierte Schwellenwerte werden während der Überprüfung an der Kasse für alle Kategorien verwaltet.
18. Führerscheine
Mieter müssen einen gültigen nationalen Führerschein vorlegen, der seit mindestens einem Jahr gültig ist. Internationale Führerscheine sind erforderlich, wenn der Führerschein nicht das lateinische Alphabet verwendet. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass der Führerschein gültig und für die jeweilige Fahrzeugklasse ausreichend ist.
19. Fehlfunktionen & Reifen
Online-Check-in, Schritt D: Technischer Support und verbindliche Rückgabebestimmungen19.1 Instandhaltungspflichten des Mieters
Für alle Schäden, die nach der Übergabe des Fahrzeugs auf der Straße auftreten, ist der Kunde verantwortlich. Für die Reifen ist immer der Mieter verantwortlich. Bei einer Reifenpanne ist der Mieter dafür verantwortlich, den Reifen in der nächstgelegenen Reifenwerkstatt durch einen Reifen desselben Musters und derselben Größe zu ersetzen. Der Mieter ist dafür verantwortlich, bei jedem Tanken den Motorölstand sowie die Füllstände der anderen Flüssigkeiten und des Kühlmittels zu überprüfen und mechanische Defekte unverzüglich zu melden. Der Mieter kann für mechanische Schäden haftbar gemacht werden, die auf Fahrlässigkeit beim Betrieb des Fahrzeugs oder auf die Unterlassung der üblichen Wartungsarbeiten zurückzuführen sind. Es erfolgt keine Erstattung, wenn der Vermieter Teile, Öl, Scheibenwischerblätter oder sonstige Teile bzw. Flüssigkeiten ohne vorherige Zustimmung des Mieters austauscht.
19.2 Komplexe Systeme in Wohnmobilen im Vergleich zu Fahrzeugstörungen
Aufgrund der technischen Komplexität der Systeme in Wohnmobilen (Heizung, Wasser, Elektrik und Gas) müssen alle Diagnose- und Reparaturarbeiten von spezialisierten Technikern in unserer Hauptwerkstatt durchgeführt werden: Klettatröð 15, 262 Keflavík (Ásbrú). Im Falle einer Fahrzeugstörung entscheidet der Vermieter, ob das Fahrzeug repariert wird oder ob dem Mieter so schnell wie möglich ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird. Der Vermieter leistet keinerlei Schadenersatz, weder für Unterkunftskosten noch aus anderen Gründen.
Geräteausfälle gelten ausdrücklich nicht als Fahrzeugstörungen. Für Ausfälle des Audiosystems (Radio, CD, DVD, MP3), der Klimaanlage, des Kühlschranks, der Mikrowelle, der Warm- oder Kaltwasserversorgung, der Wassertanks, des Tempomats, der Heizung, undichter Fenster/Luken, der Batterien oder sonstiger Funktionen im Zusammenhang mit Wohnmobilen, Wohnwagen und Reisemobilen wird keine Gewährleistung, Erstattung oder sonstige Entschädigung gewährt. Der Vermieter weist den Mieter an, wie das Problem zu beheben ist; sollte dies nicht gelingen oder keine Abhilfe möglich sein, verpflichtet sich der Mieter, auf eigene Kosten zur Werkstatt des Vermieters zurückzufahren. Die Forderung nach der Entsendung eines Technikers vor Ort oder nach Abschlepphilfe für ein betriebsbereites Fahrzeug, das weiterhin sicher gefahren werden kann, stellt einen Vertragsbruch dar, und alle damit verbundenen Arbeits-, Reise- und Bergungskosten werden direkt von der Kreditkarte abgebucht.
20. Meldung von Unfällen und Zwischenfällen
Im Falle einer Kollision oder eines Unfalls hat der Mieter unverzüglich die zuständigen Polizeibehörden sowie den Vermieter über den Vorfall zu unterrichten; der Mieter darf den Unfallort nicht verlassen, bevor die Polizei eingetroffen ist. Hat der Mieter die Pflicht zur Meldung von Umständen, die für den Vermieter zur Risikobewertung von Bedeutung sein könnten, arglistig unterlassen und ist ein Versicherungsfall eingetreten, haftet der Vermieter nicht. Hat der Mieter die Meldepflicht in sonstiger Weise in einem solchen Ausmaß vernachlässigt, dass diese Unterlassung nicht als unerheblich angesehen werden kann, erlischt die Haftung des Vermieters ganz oder teilweise.
21. Pannenhilfe
Die Mitarbeiter der Station leisten Unterstützung bei der Einsatzkoordination im Falle technischer Probleme vor Ort. Für Einsätze, die nicht auf mechanische Defekte zurückzuführen sind oder durch den Nutzer verursacht wurden, fallen Gebühren an, und die Vermietstation ist berechtigt, die Anfahrtszeit und die Kraftstoffkosten direkt über die hinterlegte Zahlungskarte abzurechnen.
22. Fahrbeschränkungen
Der Mieter hat alle Schutzgebiete zu respektieren und darf die offiziellen Straßen nur im Rahmen der Bestimmungen dieses Vertrags verlassen. Ein Verstoß führt zur sofortigen Kündigung des Mietvertrags, zum Erlöschen aller Haftungsausschlüsse/Versicherungen sowie zum Verlust jeglicher Entschädigung für die ausgefallenen Miettage. Das Befahren von Straßen, die auf offiziellen Karten mit „F“ gekennzeichnet sind, sowie der Straßen 35 (Kjölur), 550 (Kaldidalur), 939 (Öxi) und 520 (Dragafell) ist untersagt, es sei denn, es wird ein zugelassenes Fahrzeug mit Allradantrieb (4x4) gefahren.
23-30. Verbotene Nutzungen & Gebühren
Das Befahren von Gelände ist in Island strengstens verboten. Der Mieter übernimmt die volle Haftung für damit verbundene Bußgelder der Polizei, zusätzliche Kosten für Umweltrettungseinsätze, Schäden am Unterboden sowie Folgen von Wassereintritt, die durch das Überqueren von Flüssen entstehen. Der Mieter ist nicht berechtigt, das Fahrzeug zur entgeltlichen Beförderung von Personen zu nutzen, es an Dritte zu verleihen oder unterzuvermieten.
23.1 Alle Verzichtserklärungen GELTEN NICHT FÜR:
- A. Illegales Fahren und Fahren im Gelände, beispielsweise auf Pisten und unwegsamen Pfaden, an Stränden usw.
- B. Das Überqueren von Flüssen oder Gewässern jeglicher Art.
- C. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
- D. Konsum von Rauschmitteln durch den Fahrer.
- E. Eine Nutzung des Fahrzeugs, die gegen isländisches Recht und/oder die Bestimmungen dieses Mietvertrags verstößt.
- F. Das Befahren von Straßen, die auf offiziellen Karten mit „F“ sowie mit den Nummern 35 (Kjölur), 550 (Kaldidalur), 939 (Öxi) und 520 (Dragafell) gekennzeichnet sind, sowie aller Nebenstraßen (außer mit Allradfahrzeugen).
- G. Fahren auf gesperrten Straßen, einschließlich Straßen, die auf eigene Gefahr befahren werden dürfen. Fahren in Schneeverwehungen und auf vereistem Untergrund.
- H. Fahren bei starkem Wind (über 20 m/s).
- I. Vorsätzliche Beschädigung oder Beschädigung aufgrund grober Fahrlässigkeit seitens des Fahrers.
- J. Schäden, die dadurch entstehen, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Aufputschmitteln oder Beruhigungsmitteln steht oder aus einem anderen Grund nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
- K. Schäden, die durch Rennfahrten oder Testfahrten verursacht wurden.
- L. Schäden infolge von Einbrüchen, Krieg, Unruhen, zivilen Unruhen, Streiks oder ähnlichen Ereignissen.
- M. Schäden durch Kernkraft, Strahlung oder radioaktive Stoffe sowie Verluste oder Schäden, die auf Vulkanausbrüche, Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen oder andere Naturkatastrophen zurückzuführen sind.
- N. Schäden, die von Tieren verursacht wurden oder an Tieren entstanden sind.
- O. Durch Brand entstandene Löcher in Sitzen, Teppichen oder Matten.
- P. Schäden an Rädern, Schrauben, Reifen, Fahrwerk, Batterien, Scheiben und Radios sowie der Verlust von Fahrzeugteilen durch Diebstahl und daraus resultierende Schäden.
- Frage: Jegliche Art von Schäden am Fahrwerk des Fahrzeugs und an den Reifen, die entstehen, wenn die Unterseite des Fahrzeugs während der Fahrt über die Fahrbahn schleift, beispielsweise an von Straßenplaniergeräten hinterlassenen Kanten, über Fahrbahnschwellen, Gitterrosten, Löchern im Asphalt, hervorstehenden Steinen oder unebenem Gelände, unabhängig davon, ob dies im Gelände oder auf Pisten geschieht oder nicht.
- R. Defekte an Achsen, Aufhängung, Getriebe, Antrieb, Batterie und anderen Teilen, die sich im Fahrwerk des Fahrzeugs befinden oder daran befestigt sind, sowie Schäden infolge eines Motorschmelzunfalls. Gleiches gilt für Schäden, die dadurch entstehen, dass während der Fahrt Steine hochgeschleudert werden und gegen die Fahrzeugunterseite prallen.
- S. Verluste oder Schäden, die auf normales Verhalten zurückzuführen sind, wie beispielsweise Rauchen, Kochen sowie der Verzehr von Speisen und Getränken im Fahrzeug, sowie Schäden, die durch lose Ladung wie Koffer, Lebensmittel, Flaschen oder sonstige Gegenstände verursacht werden.
- T. Verluste oder Schäden, die durch Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der Fahrzeugschlüssel verursacht werden.
- U. Schäden, die durch das Befahren von Orten entstehen, an denen der Fahrzeugverkehr verboten ist, wie beispielsweise Wege, Pfade, Schneewehen, Eisflächen, unüberbrückte Flüsse oder Bäche, Strände, Orte, die nur bei Ebbe zugänglich sind, oder andere weglose Gebiete. Eine Entschädigung für Schäden wird jedoch gezahlt, wenn der Fahrer gezwungen ist, die Straße zu verlassen, beispielsweise aufgrund von Straßenbauarbeiten.
- V. Schäden, die dadurch entstehen, dass Sand, Kies, Asche, Bimsstein oder andere Arten von Erdmaterial auf das Fahrzeug oder in den hinteren Bereich von Heizungsanlagen, Kühlschränken und anderen Geräten geweht werden.
- W. Wird das Fahrzeug auf dem Seeweg transportiert, wird für Schäden, die durch Gischt oder Meerwasser verursacht werden, keine Entschädigung gezahlt.
- X. Schäden im Innenraum von Wohnmobilen, Wohnwagen und Campern, beispielsweise an: Tischen, Türen, Fenstern, Luken, Vorhängen, Sitzbänken, Stühlen, Schränken, Toiletten, Heizungsanlagen, Wasserleitungen, Türgriffen, Schlössern, Schlüsseln, Kissen, Polstern, Campingausrüstung, Zubehör aller Art, Scharnieren, Verbindungsstücken, elektrischen Geräten, Matratzen, Betten usw.
- Y. Windschutzscheiben (Frontscheibe), Fenster und Klappen unterliegen dem Selbstbehalt und sind in unserer CDW enthalten.
31. Fahrzeugzustandsbericht (VCR) und Umbauten
Bei jeder Anmietung erhält der Kunde einen Fahrzeugzustandsbericht, in dem alle Schäden vermerkt sind. Bei der Fahrzeugübergabe werden in Anwesenheit des Kunden Fotos des Fahrzeugs aufgenommen und auf ein gemeinsames Laufwerk hochgeladen. Der Mieter darf die Ausrüstung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters weder verändern noch ergänzen noch verbessern. Der Mieter hat alle Kosten für Änderungen, Ergänzungen oder Verbesserungen am Fahrzeug zu tragen; diese gehen in das Eigentum des Vermieters über. Der Mieter ist nicht berechtigt, Reparaturen durchführen zu lassen oder das Fahrzeug ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters als Sicherheit jeglicher Art zu verpfänden.
Schäden und Störungen sind unverzüglich zu melden, und es ist ein Termin mit dem technischen Team (Werkstatt) des Vermieters zu vereinbaren. Ist der Mieter für die Störung oder den Schaden verantwortlich, so wird dieser vom Vermieter während der Mietdauer des Mieters behoben, um die nächste Vermietung zu gewährleisten. Der Mieter kann für Mietausfälle haftbar gemacht werden.
32. Haftungsgrenzen und Vorschriften
Camper Iceland übernimmt keine Haftung für Verluste, Änderungen, Verzögerungen oder Störungen, die auf saisonale Wetterereignisse, vulkanische Aktivitäten oder behördlich angeordnete regionale Straßensperrungen zurückzuführen sind. Der Vermieter haftet nicht für das Verschwinden oder die Beschädigung von Gegenständen, die der Mieter oder Dritte im Fahrzeug zurücklassen oder mit dem Fahrzeug transportieren, sowohl im Innenraum als auch außen (z. B. Fahrradträger). Ausschließlich diese Vereinbarung und das isländische Recht bilden den verbindlichen Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter.
32.1 Rechtlicher Rahmen und Gerichtsstand
Der Mieter hat alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen staatlicher oder sonstiger Behörden, alle vom Hersteller und vom Vermieter veröffentlichten Betriebs- und Wartungsanweisungen sowie Spezifikationen und alle Bestimmungen etwaiger Versicherungspolicen im Zusammenhang mit dem Fahrzeug und der Ausrüstung einzuhalten. Für Verträge, die auf der Grundlage der oben genannten Bestimmungen geschlossen werden, gilt isländisches Recht. Dies umfasst auch etwaige Schadensersatzansprüche. Dies gilt sowohl für die Grundlage als auch für die Berechnung des Schadensersatzes. Gleiches gilt für Schadensersatzansprüche, die auf einer Haftung außerhalb dieses Vertrags beruhen. Sollten Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag entstehen, sind diese vor dem für den Vermieter zuständigen Gericht zu verhandeln.
Etwaige Gewährleistungen, Bedingungen oder Garantien der Hersteller oder Lieferanten der Ausrüstung liegen ausschließlich bei diesen und nicht beim Vermieter, stehen jedoch dem Mieter und dem Vermieter gemeinsam und gesamtschuldnerisch zu und können von beiden geltend gemacht werden. Etwaige Ansprüche des Mieters im Zusammenhang mit Gewährleistungen, Bedingungen oder Garantien des Herstellers sind ausschließlich vom Vermieter (jedoch nicht von dessen Rechtsnachfolger) im Namen des Mieters direkt gegenüber dem Hersteller oder Lieferanten geltend zu machen. Streitigkeiten zwischen den Parteien dieses Mietvertrags können dem aktiven Schlichtungsausschuss des isländischen Verbraucherverbandes und des isländischen Reiseindustrieverbandes vorgelegt werden.
33. Beschränkungen bei der Untervermietung
Die Untervermietung, die Übertragung der Nutzung oder die Abtretung der Betriebsrechte des Fahrzeugs an nicht aufgeführte Dritte ist vollständig verboten.
34. Versicherung und Haftungsausschluss bei Unfallschäden (CDW)
Online-Check-in, Schritt C: Versicherungs- und Kilometeroptionen (KM)34.1 Standard-Abdeckungsparameter
Die Mietgebühr beinhaltet eine Haftpflichtversicherung, die von der Versicherungsgesellschaft des Vermieters im Rahmen der grundlegenden CDW (Collision Damage Waiver) bereitgestellt wird. Die Haftpflichtversicherung sowie die Unfallversicherung für Eigentümer und Fahrer entsprechen dem jeweils nach isländischem Recht vorgeschriebenen Betrag. Die Selbstbeteiligung des Mieters bei Schäden am Fahrzeug beläuft sich auf den vollen Wert des Fahrzeugs. Verursacht der Vermieter Schäden am Eigentum Dritter, gilt im Rahmen der Haftpflichtversicherung eine Mindest-Selbstbeteiligung von 250 € pro Schadensfall.
Die Kilometergebühr (kílómetragjald) ist eine von der isländischen Regierung festgelegte Pflichtabgabe (Gesetz Nr. 121/2024). Diese Gebühr kann sich je nach den offiziellen staatlichen Vorschriften und den Gewichtsklassen der Fahrzeuge ändern. Camper Iceland fungiert als Inkassostelle für diese Gelder, die anschließend an die isländischen Steuerbehörden (Skatturinn) abgeführt werden.
34.2 CDW-Selbstbehalt-Matrix
Die Selbstbeteiligung (Freistellung) pro Schadensfall beträgt im Versicherungsfall wie folgt:
| CDW-Stufenoption | Eigenrisikobetrag (pro Schadensfall) |
|---|---|
| BASIC | 3200 € |
| PLUS | 2.400 € |
| PREMIUM | 1.800 € |
| SUPER | 0 € |
Sand- und Ascheschutzvorrichtungen sowie Kiesabdeckungen sind separat erhältlich und in keiner CDW-Versicherung enthalten.
34.3 Richtlinien zu externen Verzichtserklärungen
Versicherungen und Haftungsausschlüsse, die der Mieter bei einem Vermietungsvermittler, einer Versicherungsgesellschaft oder einem Kreditkartenunternehmen abgeschlossen hat, erfolgen auf eigenes Risiko des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, etwaige ausstehende Beträge gemäß dieser Vereinbarung zu begleichen. Der Mieter verpflichtet sich, Ansprüche gegenüber solchen Drittversicherungsgesellschaften, Vermittlern oder Kreditkartenunternehmen ohne Einbeziehung des Vermieters geltend zu machen.