Vor Ihrer Ankunft in Island
Islands Grenzen sind während der COVID-19-Pandemie für andere EU- und Schengen-Staaten offen geblieben, unter der Bedingung, dass die Reisenden bei ihrer Ankunft 14 Tage lang in Quarantäne bleiben. Island wird die für den Schengen-Raum verhängten Reisebeschränkungen, die derzeit bis zum 15. Juni 2020 gelten, weiterhin anwenden. Ab diesem Datum können sich Passagiere bei ihrer Ankunft für einen COVID-19-Test entscheiden, als Alternative zur Quarantäne.
Aktuelle Reisebeschränkungen für Island finden Sie hier.
Die Regierung hat angekündigt, dass alle Passagiere, die ab dem 15. Juni in Island ankommen, die Möglichkeit haben auf COVID-19 getestet werden (kostenlos für einen Zeitraum von zunächst zwei Wochen) oder für zwei Wochen in Quarantäne gehen. Ab dem 1. Juli zahlen Passagiere 15 000 ISK für einen einzigen Test. Kinder, die 2005 oder später geboren wurden, sind sowohl vom Test als auch von der Quarantäne befreit.
FAQ für Reisen in Island finden Sie auf der FAQ-Seite.
Was Sie wissen müssen:
Die Quarantänepflicht in Island gilt für Menschen, unabhängig von ihrer Nationalität, die aus Ländern und Gebieten mit hohem Infektionsrisiko einreisen. Derzeit gilt dies für alle Länder mit Ausnahme der Färöer Inseln und Grönlands. Welche Länder und Gebiete als Hochrisikogebiete definiert sind, wird regelmäßig neu bewertet. Weitere Informationen finden Sie hier.
Einpaar wichtige Dinge, die Sie bei Ihren Reisen in Island beachten sollten:
Wenn Sie aus dem Ausland anreisen Ausland und erkältungsähnliche Symptome haben, sollten Sie die Gesundheits-Hotline +354 544 4113 kontaktieren. Die Helpline ist immer die erste Anlaufstelle und muss angerufen werden, bevor Sie ein Krankenhaus oder eine Klinik aufsuchen.
A Verbot für öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen mit 200 oder mehr Personen gilt bis zum 21. Juni. Sie sollten die Nachrichten über die neuesten Maßnahmen, die die Behörden als Reaktion auf den COVID-19-Ausbruch ergriffen haben.
Bitte beachten und befolgen Sie die Hinweise, die in Hotels, Pensionen, Autovermietungen und anderen Tourismusunternehmen im ganzen Land sichtbar sind.
Vor derAbreise
Die Passagiere müssen ein Vorregistrierungsformular ausfüllen (auf www.covid.is/english) vor der Abreise nach Island auszufüllen. Darin müssen die Passagiere ihre persönlichen Daten und Kontaktinformationen, Fluginformationen, Reisedaten und Adresse(n) während ihres Aufenthalts in Island angeben. Das Formular enthält auch eine Gesundheitserklärung und die Passagiere müssen Angaben zu den Ländern machen, die sie vor ihrer Ankunft besucht haben, ob sie Symptome von COVID-19 haben, ob bei ihnen vor ihrer Ankunft COVID-19 diagnostiziert wurde oder ob sie in engem Kontakt mit einer infizierten Person standen.
Passagieren wird außerdem empfohlen, die COVID-19-App Rakning C-19herunterzuladen und zu nutzen. Die App enthält wichtige Informationen über COVID-19 und darüber, wie Sie den Gesundheitsdienst in Island kontaktieren können.
Gesundheitliche Sicherheit von Flugreisenden, Luftfahrtpersonal, Häfen und Schiffen
Die Leitlinien für Gesundheitssicherheitsmaßnahmen werden im Einklang mit dem COVID-19-Gesundheitssicherheitsprotokoll der EASA und des ECDC aktualisiert. Es handelt sich um operative Leitlinien für das Management von Fluggästen und Luftfahrtpersonal im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Die Passagiere müssen sich an diese Richtlinien halten. Ähnliche Richtlinien sind für Häfen und Schiffe in Vorbereitung. Diese Informationen werden verfügbar sein auf www.covid.is/english.
Maßnahmen zur Gesundheitskontrolle an der Grenze
Das Vorregistrierungsformular informiert die Passagiere über die Bedingungen für die Einreise nach Island. Die Passagiere können wählen, ob sie sich bei der Ankunft mit einem PCR-Test auf COVID-19 testen lassen oder sich selbst zwei Wochen lang in Quarantäne begeben. Kinder, die 2005 oder später geboren wurden, sind von diesen Maßnahmen ausgenommen, ebenso wie diejenigen, die sich 14 Tage vor ihrer Ankunft außerhalb von Hochrisikogebieten aufgehalten haben. Flug- und Frachtschiffbesatzungen, die in Island ansässig sind, sind ebenfalls von diesen Maßnahmen ausgenommen. Derzeit können die isländischen Gesundheitsbehörden keine Nachweise von Testergebnissen akzeptieren. Personen mit einer zuvor in Island bestätigten COVID-19-Diagnose sind bei ihrer Rückkehr von einer Auslandsreise von der Quarantäne befreit.
Einstiegspunkte
Die Tests werden am Flughafen Keflavik und in Seydisfjordur (für Passagiere, die mit der Smyril-Linie ankommen) für diejenigen angeboten, die sich bei ihrer Ankunft in Island testen lassen möchten. Passagiere, die an anderen internationalen Flughäfen (Reykjavik, Akureyri, Egilsstadir) oder Häfen ankommen, werden im nächstgelegenen Gesundheitszentrum getestet. Die Vorregistrierung wird die Tests erleichtern und die Wartezeiten für die Passagiere verkürzen.
Tests an der Grenze
Der PCR-Test wird bei der Ankunft ab dem 15. Juni kostenlos angeboten. Ab dem 1. Juli wird den Passagieren jedoch eine Gebühr von 15 000 ISK für einen einzigen Test berechnet. Nach dem Test können die Passagiere zu ihrer registrierten Adresse weiterreisen (die sie in ihrem Vorregistrierungsformular angegeben haben). Die Passagiere müssen sich bis zum Erhalt des Testergebnisses nicht selbst in Quarantäne begeben, sollten aber vorbeugende Maßnahmen ergreifen, um sich und andere vor einer Ansteckung zu schützen. Die Passagiere können davon ausgehen, dass sie ihre Testergebnisse innerhalb von 24 Stunden erhalten, in der Regel noch am selben Tag oder am nächsten Tag, wenn sie später als 17 Uhr ankommen. Die Passagiere erhalten ihre Testergebnisse über die App (Rakning C-19) oder per Textnachricht. Passagiere, die positiv getestet wurden, erhalten einen Anruf, um sie zu benachrichtigen. Um sicherzustellen, dass sie ihre Testergebnisse erhalten, müssen alle Passagiere auf ihren Vorregistrierungsformularen zuverlässige Kontaktinformationen angeben.
Im Falle eines positiven COVID-19-Testergebnisses
Wenn ein Passagier positiv getestet wird, kann ihm angeboten werden, sich weiteren Tests zu unterziehen, um festzustellen, ob er eine aktive Infektion hat oder nicht. Im Falle einer aktiven Infektion muss der Passagier sich selbst isolieren. Ausländische Staatsangehörige, die sich selbst isolieren müssen und keinen Zugang zu einem geeigneten Ort haben, an dem sie sich isolieren können, werden kostenlos in einem speziellen Isolationszentrum untergebracht. Infizierte Personen müssen dem Team für die Ermittlung von Kontaktpersonen Auskunft darüber geben, mit wem sie in den zwei Tagen vor Ausbruch der Symptome in engen Kontakt gekommen sind. Weitere Informationen zu den Isolationsanforderungen finden Sie unter hier.
Voraussetzungen für eine zweiwöchige Quarantäne
Alle Informationen zu den Anforderungen für die Quarantäne sind verfügbar hier. Bitte beachten Sie, dass Verstöße gegen Quarantäne- oder Isolationsanforderungen mit Geldbußen oder Vollstreckungsmaßnahmen der zuständigen Behörden belegt werden, um die Einhaltung sicherzustellen.
Im Falle einer obligatorischen Selbstquarantäne
Ein negatives Testergebnis garantiert nicht, dass eine Person später nicht zur Selbstquarantäne verpflichtet ist, wenn sie einer Infektion ausgesetzt war, z. B. auf dem Flug nach Island.
Das Team zur Ermittlung von Kontaktpersonen befragt Personen, die in den zwei Tagen vor dem Auftreten der Symptome engen Kontakt mit einem bestätigten aktiven Fall hatten, z. B. wenn sie sich länger als 15 Minuten in einem Umkreis von 2 Metern um die Person aufgehalten haben oder wenn sie in einem Flugzeug in der Nähe einer infizierten Person gesessen haben (normalerweise im Umkreis von zwei Sitzreihen). Von ihnen kann verlangt werden, dass sie sich ab dem Zeitpunkt des letzten Kontakts zwei Wochen lang selbst quarantänisieren.
Im Falle einer Diagnose
Die ärztliche Untersuchung, Behandlung oder ärztliche Überwachung von meldepflichtigen Krankheiten, einschließlich COVID-19, ist für den Patienten kostenlos. Dies gilt nicht für einen elektiven PCR-Test zur Diagnose von COVID-19.
Während des Aufenthaltes
Alle Reisenden werden ermutigt, Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um sich und andere zu schützen, wie z. B. häufiges Händewaschen, die Verwendung von Desinfektionsmitteln, die Richtlinien zur sozialen Distanzierung von zwei Metern und die geltenden Gesundheitsvorschriften einzuhalten. PCR-Tests schließen eine COVID-19-Infektion bei asymptomatischen Personen nicht völlig aus.
Reisenden wird empfohlen, die COVID-19-App herunterzuladen und zu verwenden. Rakning C-19. Die App enthält wichtige Informationen über COVID-19 und wie Sie den Gesundheitsdienst kontaktieren können. Sie werden auch dazu ermutigt, die Informationen auf dem offiziellen COVID-19 Informationsportal zu verfolgen www.covid.is/english, wo Sie die aktuellsten Informationen und wichtige Ankündigungen für Touristen in mehreren Sprachen finden.
Touristen werden aufgefordert, ihre Gesundheit zu überwachen. Diejenigen, die krank werden oder glauben, dass sie Symptome von COVID-19 haben, können sich über die App an die Gesundheitsberatungsstelle wenden Rakning C-19, das Informationsportal www.covid.is, über das nationale Online-Gesundheitsportal Heilsuvera, telefonisch unter der Nummer 1700 oder, wenn Sie aus dem Ausland anrufen, unter +354 544 4113.
Alle Reisenden werden aufgefordert, so weit wie möglich einen Abstand von 2 Metern einzuhalten. Soziale Distanzierung ist ein wichtiger Teil der Präventivmaßnahmen und jeder, der dies wünscht, hat das Recht, Abstand zu halten.
Ausführliche FAQ für Reisen in Island finden Sie hier.
Während Sie in Island sind
GÜLTIG AB DEM 4. MAI 2020
Anweisungen für alle Reisenden
- Gäste dürfen das Campinggelände, die Hütten und die geführten Touren nicht betreten, wenn sie:
- Sind in Quarantäne
- in Isolation sind (das gilt auch, wenn der Gast auf das Ergebnis eines Tests wartet)
- wegen einer COVID-19-Infektion in Isolation waren und seit der Entlassung aus der Isolation noch keine 14 Tage vergangen sind
- Haben Sie Symptome (Husten, Grippe, hohes Fieber, Fieber, Kopfschmerzen, Knochenschmerzen, Müdigkeit, Bauchschmerzen, Durchfall usw.)
2. Der Hausmeister reinigt und desinfiziert den Gemeinschaftsbereich und die Bereiche, die berührt werden können, mindestens zweimal am Tag.
3. Ab dem 4. Mai 2020 dürfen sich maximal 50 Personen in einem gemeinsamen Bereich aufhalten. Der Bereich kann sowohl drinnen als auch draußen sein. Das Campinggelände muss entsprechend dieser Regel aufgeteilt werden.
4. Die Menschen müssen die 2-Meter-Regel(2 Meter Abstand zwischen den Menschen oder 6,56168 Fuß) einhalten und befolgen
5. Zugang zu Seife und Desinfektionsmittel muss gewährleistet sein.
6. Beschränken Sie den Kontakt zu anderen Reisenden, insbesondere zu Gruppen, so weit wie möglich
Anweisungen für das Campgelände
die Regeln gelten für den Campingplatz und alle Personen, die mit Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen, Wohnwagen, Wohnmobilen usw. reisen.)
- Ein Campingplatz darf nicht mehr als 50 Reisende aufnehmen, es sei denn, es ist möglich, sie in bestimmte Abschnitte zu unterteilen. Die 2-Meter-Abstandsregel muss jederzeit möglich sein und pro Abschnitt müssen 2 Toiletten mit einer Handreinigungsstation vorhanden sein. Das Gleiche gilt für Swimmingpools / Hot Pots usw., falls vorhanden.
- Wenn ein Schwimmbad oder ein Hot-Pot-Bereich zur Verfügung steht, ist es notwendig, die Gruppen in Abschnitte einzuteilen. (Z.B. ist ein Bereich einen halben Tag lang geöffnet und ein anderer in der zweiten Hälfte des Tages)
- Der Hausmeister reinigt und desinfiziert alle Bereiche, die mit den Händen berührt werden, mindestens zweimal am Tag und weist die Besucher auf die Einhaltung der Regeln hin.
- Wir halten uns an die 2-Meter-Regel und der Betreuer muss darauf hinweisen, dass der 2-Meter-Abstand zwischen Menschen jederzeit gilt. Z.B. bei Empfängen, Wasserhähnen, Geschirrspülen, Toiletten und Duschen usw.
- Zwischen Zelten, Anhängern, Wohnwagen, Wohnmobilen, Reisemobilen usw. muss ein Mindestabstand von 4 Metern eingehalten werden (diese Regel gilt nicht für Familien oder Personen, die gemeinsam reisen).
- Toiletten und Duschen:
- Installieren Sie abschreckendes Material, damit die Kunden alle berührbaren Bereiche wie z.B. Türklinken oder andere Bereiche desinfizieren können. (Der Name des isländischen Desinfektionsmittels ist Sprit oder Virkon)
- Bringen Sie Entfernungsanzeiger auf dem Boden oder auf andere Weise an, um den Kunden zu helfen, die 2-Meter-Regel einzuhalten.
- An Orten, an denen die Toiletten zu dicht beieinander liegen, benutzen Sie nur jede zweite Toilette.
- Küchen und Orte, an denen die Kunden Essen zu sich nehmen können:
- Stellen Sie an jedem Wasserhahn Seife und Händedesinfektionsmittel mit entsprechenden Anweisungen auf und bitten Sie die Besucher, den Bereich nach der Benutzung gut zu reinigen.
- Befolgen Sie die 2-Meter-Regel. Sorgen Sie dafür, dass die Kunden 2 Meter Abstand zueinander haben, wenn sie nicht gemeinsam unterwegs sind.
- Bringen Sie Wegweiser an Wänden oder Böden an, um Kunden zu führen (2-Meter-Regel).
- Alle Lebensmittel müssen aus den Gemeinschaftsbereichen entfernt werden, z. B. Kaffee, Tee, Salz, Pfeffer usw. Kunden dürfen keine Lebensmittel für den nächsten Kunden zurücklassen. Eine entsprechende Anweisung muss an solchen Stellen angebracht werden.
- Wenn Kunden Zugang zu Küchenutensilien (Messer, Gabeln, Löffel usw.) haben, müssen sie diese vor und nach dem Gebrauch reinigen.
- Der Müll muss in einem separaten Sack pro Zelt/Fahrzeug entsorgt werden.
- Anderer Service:
- Auch hier gilt die 2-Meter-Regel. Informationen über die Regel müssen angebracht werden (saubere Hände, Entfernung usw.)
- Bringen Sie Markierungen auf dem Boden an, um die 2-Meter-Regel zu unterstreichen und so den Kunden zu helfen.
- Material zur Desinfektion aller Bereiche, die Kunden berühren, muss zugänglich sein.
- Entfernen Sie alle Bücher, Papiere, Spielzeugautos, Spiele usw.
- Der Müll wird in einen separaten Sack gegeben und entsorgt.
- Kleine Häuser auf Campingplätzen werden nur an Familien oder gemeinsam reisende Personen vermietet.
Anleitung für Aktivitäten
Eine Aktivität ist z.B. Autofahren, Spazierengehen, Wandern, Fahrradfahren, ATV, Schneemobil, Skifahren, Reiten, Segeln, Klettern, Höhlenbesuche, Gletschertouren und ähnliches.
- Ab dem ersten Mai 2020 dürfen maximal 50 Personen in jeder Gruppe sein.
- Beachten Sie die 2-Meter-Regel, die für alle Menschen und den Abstand zwischen ihnen gilt. Diese Regel gilt für die gesamte Dauer der Tour. Kunden, die als Familie oder gemeinsam reisen, können sich ein Fahrzeug teilen. Für Busse gibt es besondere Regeln, fragen Sie Ihren Busreiseveranstalter.
- Wenn Sie auf Schnee fahren oder es kalt ist, müssen mindestens 4 Meter zwischen den Kunden liegen.
- Wenn viele Kunden in einer Gruppe reisen, muss der Fremdenführer einen gewissen Abstand zur Gruppe einhalten und verhindern, dass sich die Menschen in Passagen näher kommen.
- Die Betreiber müssen die Kunden auffordern, bei allen Touren Desinfektionsmittel mitzubringen und sich insbesondere vor dem Verzehr von Speisen jeglicher Art zu desinfizieren.
- Bei Wanderungen muss ein Mindestabstand von 2 Metern zwischen Wanderern eingehalten werden. Beim Radfahren oder Laufen gilt ein Mindestabstand von 4 Metern.
- Wenn die Ausrüstung gemeinsam benutzt wird, muss sie zwischen den Benutzern gereinigt werden (Hämmer, Lampen, Äxte, Sättel, Skier, Kleidung jeglicher Art, Schutzbrillen, Paintball oder andere Bälle).
- Wenn Sie in Zelten schlafen müssen, muss zwischen den Zelten ein Mindestabstand von 4 Metern eingehalten werden und nur diejenigen, die als Freunde, Verwandte oder Familie reisen, übernachten in einem Zelt.
- Teilen Sie nichts innerhalb der Gruppe (Essen, Getränke oder sonstiges Eigentum)
- Geben Sie den Müll in einen Beutel, verschließen Sie ihn und entsorgen Sie ihn.